Beschreibung
Produktinformationen „MTS Technik Tieferlegungsfedern passend für Seat Cordoba (6K5) FL Kombi ab 1999 bis 2003“
Verwendungsliste:
Seat Cordoba (6K5) FL Kombi
Baujahr: ab 1999 bis 2003
Motor: 1.4 / 1.4 16V / 1.6 (ohne Klimaanlage)
Typ: 6K5
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen eine ideale Möglichkeit, das Erscheinungsbild und das Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges individuell zu optimieren. Mit Tieferlegungsoptionen von 15 mm bis 80 mm können Sie entscheiden, ob Sie eine dezente sportliche Note oder eine deutlich sportlichere Straßenlage wünschen. Durch die optimierte Federhärte wird das Handling verbessert und das Fahrzeug erhält ein direkteres Lenkverhalten.
Bei einer Tieferlegung bis 40 mm können die serienmäßigen Stoßdämpfer weiterhin genutzt werden, was den Einbau vereinfacht und zusätzliche Kosten spart. Möchten Sie jedoch eine größere Tieferlegung realisieren, empfiehlt sich die Kombination mit dem MTS Technik Sportfahrwerk, um das volle Potenzial der Fahrwerksabstimmung auszuschöpfen.
Die hochwertigen Materialien und die präzise Verarbeitung gewährleisten eine lange Lebensdauer sowie eine gleichbleibend hohe Performance. Das beiliegende §19.3 Teilegutachten ermöglicht eine unkomplizierte Eintragung beim TÜV.
Wichtige Hinweise:
Schneiden Sie stets einen Ring von der Oberseite des Anschlagpuffers ab (immer von oben!). Eine falsche Umsetzung kann die Federungscharakteristik beeinträchtigen.
- Individuelle Tieferlegung zwischen 15 mm und 80 mm möglich
- Verbesserte Straßenlage und dynamischeres Fahrverhalten
- Hochwertige Materialien und präzise Verarbeitung
- Keine Pflicht zum Wechsel auf Sportdämpfer bis 40 mm Tieferlegung
- Mit §19.3 Teilegutachten für einfache TÜV-Eintragung
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- Montagehinweise
- §19.3 Teilegutachten




