Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V3 inox passend für Porsche Cayman 981“
Verwendungsliste:
passend für PORSCHE CAYMAN (981) ab 03/2013 bis 12/2016
Hinweis: Dämpfer verfügen über leicht zu bedienende Einstellräder. Bauartbedingt in der Zugstufe nur bei zugänglicher Kolbenstange.
Hinweis: Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stilllegung ist im Lieferumfang enthalten.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V3 inox bietet Ihnen maximale Individualität für Performance und Komfort und ist ideal passend für den PORSCHE CAYMAN (981). Dank separat einstellbarer Zug- und Druckstufe können Sie die Fahrwerksdämpfung perfekt auf Ihre Anforderungen abstimmen. Durch präzise Fertigung und umfangreiche Tests auf Straße, Rennstrecke und Prüfstand garantiert das V3 ein sportlich-harmonisches Fahrverhalten.
Die innovative KW Ventiltechnik ermöglicht eine präzise Anpassung der Dämpfungseigenschaften, sodass Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die individuellen Fahrbedingungen und Reifencharakteristika abstimmen können. Das Edelstahlgehäuse der inox-line sorgt für eine hohe Langlebigkeit und Korrosionsbeständigkeit, auch nach vielen Jahren im Einsatz. Durch das Gewindesystem kann die Tieferlegung stufenlos im Bereich von 3050 mm an der Vorderachse und 2545 mm an der Hinterachse vorgenommen werden.
Mit seiner patentierten Technologie, einer geprüften Verstellmechanik und der eleganten Verarbeitung überzeugt das KW Gewindefahrwerk V3 Fahrerinnen und Fahrer, die höchsten Anspruch an Präzision, Sportlichkeit und Qualität stellen.
- Getrennt einstellbare Zug- und Druckstufendämpfung für maximale Fahrdynamik
- Edelstahltechnik inox-line für höchste Korrosionsbeständigkeit
- Stufenlose Tieferlegung: VA 3050 mm | HA 2545 mm
- Teilegutachten (§19.3) für Straßenzulassung enthalten
- Inkl. Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
Lieferumfang:
- Set VA + HA Gewindefederbeine
- Stilllegungssatz für elektrische Dämpferregelung
- Montagezubehör
- Teilegutachten (§19.3)




