Beschreibung
Produktinformationen „KW DDC Plug & Play Gewindefahrwerk passend für BMW 1er (F21) 1K2 12/201112/2019“
Verwendungsliste:
BMW 1er (F21) 1K2
Baujahr: 12/201112/2019
Nur für Fahrzeuge mit elektronischer Dämpferregelung
VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer)
Tieferlegung VA: 2550 mm
Tieferlegung HA: 3055 mm
Max. Achslast VA: 920 kg
Max. Achslast HA: 1230 kg
Beschreibung:
Das KW DDC Plug & Play Gewindefahrwerk bietet Ihnen die ideale Kombination aus sportlichem Fahrverhalten, höchstem Komfort und innovativer Steuerungstechnik. Es ist speziell passend für BMW 1er (F21) 1K2 Modelle von 12/2011 bis 12/2019 mit serienmäßiger elektronischer Dämpferregelung entwickelt. Dank der Plug & Play Technologie lässt sich das Edelstahl-Fahrwerk direkt an die originale Bordelektronik Ihres Fahrzeugs anschließenohne zusätzliche Umbauten oder Anpassungen.
Nach dem einfachen Einbau wird das System sofort von der Serien-Steuerung erkannt. So bleiben alle Funktionen, Anzeigen und die Bedienung über die werkseitigen Bedienelemente erhalten. Das bedeutet für Sie: bequemer Wechsel zwischen Comfort-, Normal- und Sport-Modus auf Knopfdruckkombiniert mit einer individuellen, stufenlosen Tieferlegung und dem hochwertigen Edelstahlaufbau von KW.
Mit seiner korrosionsbeständigen Bauweise, präziser Höhenverstellung und perfektem Zusammenspiel aus Dämpferregelung und sportlicher Optik ermöglicht das KW DDC Plug & Play Fahrwerk ein dynamisches Fahrerlebnis bei gleichbleibender Alltagstauglichkeitauch bei widrigen Wetterbedingungen.
- Plug & Play System zur direkten Integration in die Serienelektronik
- Stufenlose Tieferlegung vorne 2550 mm und hinten 3055 mm
- Kompatibel mit den serienmäßigen Fahrmodus-Schaltern (Comfort / Normal / Sport)
- Edelstahltechnologie für maximale Korrosionsbeständigkeit
- Kein zusätzlicher Umbau oder elektronische Anpassung erforderlich
Lieferumfang:
- 2x VA Gewindefederbeine
- 2x HA Federn mit Höhenverstellung
- 2x HA Dämpfer
- Montageanleitung
- Teilegutachten (§19.3)




