Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 Comfort passend für VW Golf V (1K_) 10/200307/2010“
Verwendungsliste:
VW GOLF V (1K_) ab 10/2003 bis 07/2010
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung muss diese stillgelegt werden. Fahrzeugspezifische KW Stilllegungssätze finden Sie in der Zubehörtabelle.
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55 mm.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V2 Comfort bietet Ihnen eine komfortorientierte Fahrwerkslösung passend für VW Golf V (1K_) und vereint angenehmen Fahrkomfort mit sportlicher Tieferlegung. Es eignet sich ideal für Vielfahrer oder Familien, die eine weiche, ausgewogene Fahrdynamik bevorzugen, ohne auf sportliches Fahrverhalten zu verzichten.
Dank der ausgereiften Dämpfertechnologie sorgt das V2 Comfort für ein ausgewogenes Fahrgefühl. Die Zugstufendämpfung lässt sich individuell über 16 präzise Klicks einstellen, wodurch Sie das Handling und den Komfort an Ihre persönlichen Wünsche anpassen können. So bleibt Ihr Fahrzeug auch bei höheren Kurvengeschwindigkeiten stabil und spurtreu.
Die stufenlose Tieferlegung im geprüften Bereich von 1040 mm erlaubt Ihnen, die Fahrzeughöhe passgenau zu wählen und das sportliche Erscheinungsbild dezent zu betonen. Durch die Edelstahltechnologie „inox-line“ bleibt das Fahrwerk dauerhaft korrosionsbeständig und überzeugt mit einer langen Lebensdauer.
Das KW V2 Comfort überzeugt durch hochwertige Verarbeitung, präzises Ansprechverhalten und eine komfortable Abstimmungperfekt für den täglichen Fahrbetrieb sowie lange Strecken mit maximalem Fahrkomfort.
- Stufenlose Tieferlegung von 1040 mm
- Individuell einstellbare Zugstufendämpfung (16 Klicks)
- Edelstahltechnik inox-line für lange Lebensdauer
- Korrosionsbeständig und wartungsarm
- Komfortorientierte Dämpferabstimmung für Vielfahrer
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung
- HA Dämpfer
- Montagematerial und Teilegutachten (§19.3)




